BENEVOL Baselland
Fachstelle für Freiwilligenarbeit
Büchelistrasse 6
4410 Liestal
Telefon 061 921 71 91
Fax 061 921 71 92
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Freiwilligenarbeit wird in vielen Bereichen geleistet, z.B. im Kultur- und Sportbereich, in Kirchgemeinden, sozialen Institutionen und Spitäler, in der Jugendarbeit, im Umweltschutz und im privaten Rahmen.

Unter Freiwilligenarbeit versteht man unbezahlte Arbeit, für die man sich kürzer- oder längerfristig verpflichtet.
Freiwillige Arbeit ersetzt bezahlte Arbeit nicht, sondern ergänzt sie.

Freiwilligenarbeit bietet Menschen, die sie ausüben, neue, bereichernde Perspektiven, Lernmöglichkeiten, Kontakte, bringt Freude am Zusammenwirken mit anderen, gibt Einblick in neue Lebensbereiche und kann auch einen sinnvollen Ausgleich zur Berufsarbeit bedeuten.

Zur Freiwilligenarbeit gehören
Ehrenamtliche Arbeit oder Basisarbeit gelten auch dann als Freiwilligenarbeit, wenn Spesenentschädigungen (-pauschalen) ausgerichtet werden, sofern diese nicht als Stundenlöhne bezahlt werden.

Arbeit, die mit Stundenlöhnen, Taggeldern oder Monatsentschädigungen entlöhnt wird - und sind diese noch so gering - ist keine Freiwilligenarbeit.

Freiwilligenarbeit sollte in der Regel vier bis sechs Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Grössere Arbeitspensen, angeordnete, unbezahlte Überstunden oder in der arbeitsfreien Zeit auszuführende nicht entschädigte Leistungen bezahlter Mitarbeitender sind nicht mehr freiwillige, sondern unbezahlte Arbeit.

Richtlinien für Freiwilligenarbeit von BENEVOL Schweiz

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25. November 2011