Freiwilligenarbeit
wird in vielen Bereichen geleistet, z.B. im Kultur- und Sportbereich, in Kirchgemeinden, sozialen Institutionen und Spitäler, in der Jugendarbeit, im Umweltschutz und im privaten Rahmen.
Unter Freiwilligenarbeit versteht man unbezahlte Arbeit, für die man sich kürzer- oder längerfristig verpflichtet.
Freiwillige Arbeit ersetzt bezahlte Arbeit nicht, sondern ergänzt sie.
Freiwilligenarbeit bietet Menschen, die sie ausüben, neue, bereichernde Perspektiven, Lernmöglichkeiten, Kontakte, bringt Freude am Zusammenwirken mit anderen, gibt Einblick in neue Lebensbereiche und kann auch einen sinnvollen Ausgleich zur Berufsarbeit bedeuten.
Zur Freiwilligenarbeit gehören
- Ehrenamtliche Arbeit in Vereinsvorständen, Stiftungsräten etc., in die man gewählt wird
- Basisarbeit in den Bereichen Betreuung, Begleitung, Beratung, Administration, Organisation etc., welche im Rahmen einer privaten oder öffentlichen Institution oder frei, im Auftrag einer, Person, die eine freiwillige Dienstleistung benötigt, ausgeführt wird.
Ehrenamtliche Arbeit oder Basisarbeit gelten auch dann als Freiwilligenarbeit, wenn Spesenentschädigungen (-pauschalen) ausgerichtet werden, sofern diese nicht als Stundenlöhne bezahlt werden.
Arbeit, die mit Stundenlöhnen, Taggeldern oder Monatsentschädigungen entlöhnt wird - und sind diese noch so gering - ist keine Freiwilligenarbeit.
Freiwilligenarbeit sollte in der Regel vier bis sechs Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Grössere Arbeitspensen, angeordnete, unbezahlte Überstunden oder in der arbeitsfreien Zeit auszuführende nicht entschädigte Leistungen bezahlter Mitarbeitender sind nicht mehr freiwillige, sondern unbezahlte Arbeit.
Richtlinien für Freiwilligenarbeit von BENEVOL Schweiz
25. November 2011